Am Airpark4, 06217 Merseburg +49 3461 8214 300 info@industrymix.com

AGB

1. Geltung der Bedingungen

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der industryMIX GmbH & Co. KG (nachfolgend als „industryMIX“ bezeichnet, Sitz der Firma: Am Airpark 4, 06217 Merseburg) erfolgen gegenüber Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts als unsere Kunden ausschließlich aufgrund dieser AGB. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen in der jeweils bekannten aktuellen Form. Abweichende Geschäftsbedingungen werden nur Bestandteil, wenn die industryMIX GmbH & Co. KG diese schriftlich bestätigt.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Unsere Angebote sind freibleibend. Bestellungen gelten nach schriftlicher Bestätigung („Auftragsbestätigung“) oder Rechnungslegung durch uns als angenommen. Die Warenlieferung ersetzt die Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden, Zusagen etc. unserer Mitarbeiter werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.

2.2. An Abbildungen, Präsentationsobjekten, Zeichnungen, Kalkulationen, Daten und sonstigen Unterlagen behält sich die industryMIX Eigentums- und Urheberrechte vor.
2.3. Die Prüfung der Bestellung und Angebote auf Vollständigkeit ist Sache des Kunden.

3. Liefer- und Leistungszeit, Verzug

3.1. Die von der industryMIX genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nichts anderes ausdrücklich schriftlich (z.B. in der Auftragsbestätigung) vereinbart wurde. Lieferung frei Baustelle des Kunden.
3.2. Die Einhaltung jeder Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertrags- und Mitwirkungspflichten des Käufers voraus. Lieferfristen beginnen frühestens mit Vertragsabschluss, nicht jedoch vor vollständiger Beibringung aller vom Käufer zu beschaffenden Unterlagen, Freigaben, technischen Klärungen etc. Nach Vertragsschluss mitgeteilte Änderungs- und Ergänzungswünsche des Käufers stehen unter dem Vorbehalt der schriftlichen Annahme durch die industryMIX und verlängern die Lieferfrist angemessen. Im Falle von unvorhergesehenen von der industryMIX nicht zu vertretenden Ereignissen und/oder höherer Gewalt erfolgt ebenfalls eine angemessene Verlängerung der Lieferfrist.
3.3. Hat die industryMIX eine fällige Leistung nicht vertragsgemäß bewirkt, kann der Käufer vom Vertrag nicht zurücktreten, keinen Schadensersatz statt der ganzen Leistung verlangen und nicht den Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen, soweit die Pflichtverletzung von der industryMIX unerheblich ist.
3.4. Die industryMIX gerät nur durch eine Mahnung in Verzug, soweit sich aus dem Gesetz oder dem Vertrag nichts anderes ergibt. Mahnungen und Fristsetzungen des Käufers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.
3.5. Im Falle eines Lieferverzuges kann der Käufer uns nach einer schriftlichen Mahnung eine angemessene weitere Frist mit dem Hinweis setzen, dass er die Annahme des Vertragsgegenstandes nach Ablauf der Frist ablehnt.

4. Gefahrübergang

4.1. Sofern keine abweichende Absprache getroffen wurde, ist Lieferung ab dem Lager von der industryMIX vereinbart.
4.2. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager von der industryMIX verlassen hat; dies gilt auch dann, wenn die industryMIX den Transport mit eigenen Kräften im Auftrage für den Käufer besorgt.

5. Preise und Zahlungen

5.1. Maßgebend sind die in den jeweils aktuellen Preislisten von der industryMIX ausgewiesenen Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
5.2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk / Lager einschließlich normaler Transportverpackung zzgl. Transportkosten.
5.3. Der Rechnungsbetrag ist ohne jeden Abzug 14 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig, sofern nicht abweichend vereinbart. Wird die Ware entgegen der Vereinbarung nicht vertragsgemäß bei Abrufaufträgen abgerufen, sind wir berechtigt, nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist Lagerkosten geltend zu machen. Transport und Einlagerung erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
5.4. Kursschwankungen, die nicht durch übliche Kalkulationsaufschläge abgedeckt sind, bspw. aufgrund volatiler Wechselkurse, gehen zu Lasten des Käufers.
5.5. Sind die industryMIX Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist die industryMIX auch nach Vertragsabschluss berechtigt, Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen unbeschadet weitergehender gesetzlicher Ansprüche zu verlangen.
5.6. Schecks und Wechsel, deren Annahme die industryMIX sich vorbehält, gelten erst nach Gutschrift als Zahlung. Etwaige Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Käufers. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der industryMIX anerkannt sind.
5.7. Die Ware wird nach Maßgabe dieser Bedingungen (Ziffer 8) unter Eigentumsvorbehalt geliefert.

6. Mängelansprüche

6.1. Soweit ein von der industryMIX zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der industryMIX zunächst stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener Fristen zu gewähren. Die industryMIX ist nach ihrer Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass er den gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§ 377 HGB) nachgekommen ist. Bei einer verspäteten Mängelanzeige sind jegliche Ansprüche ausgeschlossen.
6.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach einer weiteren fruchtlosen Nachfristsetzung bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im Übrigen vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Schadenersatzansprüche richten sich nach Ziffer 7 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6.3. Mängelansprüche verjähren nach Ablauf von 12 Monaten; die Frist beginnt mit Gefahrübergang. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit der industryMIX, sowie bei Verletzungen von Körper und Leben gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

7. Haftung und Schadensersatzansprüche

7.1. Ersatzansprüche gegen die industryMIX oder ihre Mitarbeiter, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht nachstehend etwas anderes vereinbart ist.
7.2. Wir übernehmen keine Gewährleistung für kundenseitig mangelhafte oder nicht ausreichende technische Voraussetzungen zum Betrieb unserer Produkte.
7.3. industryMIX haftet auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen gemäß §§ 437 Nr. 3 bzw. 634 Nr. 4 BGB i.V.m. §§ 636, 280, 281, 283 und 311 a bzw. gemäß § 284 BGB (nachfolgend „Schadensersatz“) wegen Verletzung vertraglicher oder außervertraglicher Pflichten nur

a) bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
b) bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
c) wegen der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie,
d) bei fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,
e) aufgrund zwingender Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder
f) aufgrund sonstiger zwingender Haftung.

7.4. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie gehaftet wird. Der Warenwert stellt die voraussichtliche Höhe des vorhersehbaren Schadens dar, mit dem zu rechnen ist. Der Käufer hat die industryMIX auf einen etwaigen höheren Betrag und/oder besondere Schadensrisiken vor Vertragsschluss hinzuweisen.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung zwischen der industryMIX und dem Käufer Eigentum der industryMIX. Unsere einzelnen Lieferungen gelten insoweit als ein zusammenhängendes Liefergeschäft. Die Anerkennung des Saldos berührt den Eigentumsvorbehalt nicht. Als Bezahlung gilt erst der Eingang des Gegenwerts bei der INDUSTRYMIX.
8.2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die industryMIX dazu berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch die industryMIX liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, die industryMIX hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
8.3. Sofern die Waren bestimmungsgemäß weiter veräußert werden, tritt der Käufer hiermit schon jetzt alle aus der Veräußerung entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer nebst allen Nebenrechten bis zur Tilgung aller unserer Forderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung hiermit an. Bei einem begründeten Anlass wird der Käufer seinen Abnehmern die Abtretung an uns anzeigen und uns die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte geben und Unterlagen aushändigen. Wir werden die von uns gehaltenen Sicherheiten freigeben, sofern Ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigen.

9. Erfüllungsort / Gerichtsstand / Anwendbares Recht

9.1. Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der industryMIX GmbH & Co. KG in Merseburg.
9.2. Gerichtsstand ist Halle a.d. Saale
9.3. Für diese Bedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der industryMIX und dem Käufer ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien vielmehr, anstelle der unwirksamen Klausel eine wirksame zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der Unwirksamen möglichst nahe kommt. Das gleiche gilt im Fall einer Lücke.

industryMIX GmbH & Co. KG
Merseburg, Stand: 04/2021